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Energienews


08.11.2019

(Lob und) Tadel zum GEG-Entwurf

Zur Erinnerung: Drei Tage zuvor hatten die EuropĂ€er und die Deutschen der Politik klar zu verstehen gegeben, welche Bedeutung sie dem Klimaschutz beimessen. Es folgte ein weiterer zu trockener Sommer und einer „Hitzewelle mit neuen Dimensionen“ (DWD).

Zwischenzeitlich hat das Bundeskabinett einen Klimaschutzplan 2030 mit zahlreichen Maßnahmen verabschiedet und am 23. Oktober 2019 einen Regierungsentwurf fĂŒr das GEG beschlossen. Er integriert zwar zwei kleinere Eckpunkte aus dem Klimaschutzplan, ansonsten sind die Änderungen gegenĂŒber Mai 2019 eher gering und die damals noch nicht endgĂŒltig abgestimmten energetischen Anforderungen wurden auf dem EnEV-2016-Stand belassen. Viel Lob konnte die Bundesregierung also nicht erwarten


Stimmen aus der Branche

  • Schon am Abend vor der Kabinettssitzung hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) den Referentenentwurf des GebĂ€udeenergiegesetzes als „klimapolitische Luftnummer“ bezeichnet und gefordert, diesen zurĂŒckzuziehen. Konkret kritisiert die DUH, dass das Einbauverbot von Ölheizungen ab 2026 mit weitreichenden EinschrĂ€nkungen formuliert wurde, da nach 2026 im Neu- und Altbau auch noch Hybridlösungen möglich sein sollen. Sascha MĂŒller-Kraenner, BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer der DUH: „Der neue Entwurf zum GebĂ€udeenergiegesetz ist eine EnttĂ€uschung mit Ansage. Die Bundesregierung leistet damit keinen nennenswerten Beitrag zum Erreichen des Klimaziels 2030 im GebĂ€udesektor. Wir fordern ein Verbot neuer Ölheizungen ab 2020 und ohne Ausnahmen. Gasheizungen dĂŒrfen nur noch bis 2025 eingebaut werden. Wir mĂŒssen es schaffen, auf verfĂŒgbare klimafreundliche Alternativen wie WĂ€rmepumpen oder mit erneuerbaren Energien gespeiste WĂ€rmenetze umzusteigen.“ Zudem fordert die DUH fĂŒr Neubauten eine Festschreibung des Standards KfW-Effizienzhaus 40 und fĂŒr Vollsanierungen von BestandsgebĂ€uden als Zielstandard KfW-Effizienzhaus 55.
     
  • GĂŒnther Mertz, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der TGA-ReprĂ€sentanz Berlin (BTGA, FGK und RLT-Herstellerverband), bewertet das Beibehalten des EnEV-2016-Standards aus einem anderen Blickwinkel: „Es ist richtig, dass die Bundesregierung im Entwurf des GebĂ€udeenergiegesetzes (GEG) den NiedrigstenergiegebĂ€ude-Standard fĂŒr private GebĂ€ude so festgelegt hat, dass auch zukĂŒnftig die KfW-EffizienzhĂ€user 40 und 55 förderfĂ€hig bleiben. Die TGA-VerbĂ€nde hoffen, dass das GebĂ€udeenergiegesetz in der jetzigen Fassung im Bundestag und im Bundesrat schnell beschlossen wird. Wenn das GEG dann in Kraft getreten ist, muss es nĂ€mlich bald schon ĂŒberarbeitet werden: Es mĂŒssen weitere Vorgaben der im Jahr 2018 novellierten EU-GebĂ€uderichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Novelle des GEG sollte dann aber nicht nur die aktuelle europĂ€ische GebĂ€uderichtlinie berĂŒcksichtigen, sondern auch zu einer wirklichen Vereinfachung des Energieeinsparrechts fĂŒhren.“
     
  • Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Denef) hat den Entwurf als „ambitionslos im Lichte der Klimakrise“ kritisiert. Statt innovative Lösungen fĂŒr energiesparende GebĂ€ude zu befördern, schreibe er selbst fĂŒr öffentliche GebĂ€ude lediglich die bestehenden Standards fort. Da der Entwurf das das bereits vor zehn Jahren formulierte Ziel eines klimaneutralen GebĂ€udebestandes bis 2050 aufgebe, verliere er „den Weg hin zu einem klimaneutralen GebĂ€udebestand sogar vorsĂ€tzlich aus den Augen und provoziere weitere Strafzahlungen aus BrĂŒssel“. GrundsĂ€tzlich sei die ZusammenfĂŒhrung und Vereinfachung bestehender Gesetze im GebĂ€udeenergierecht aber zu begrĂŒĂŸen. Zudem sei es lobenswert, dass die bestehenden energetischen Anforderungen an Neubauten 2023 geprĂŒft und gegebenenfalls angepasst werden sollen. Auch Details wie die verpflichtende Energieberatung bei EigentĂŒmerwechsel und Sanierung der GebĂ€udehĂŒlle seien durchaus begrĂŒĂŸenswert. Das reiche jedoch bei Weitem nicht aus, um die GebĂ€udeenergiewende wieder auf Kurs zu bringen.
     
  • EnttĂ€uscht vom GEG-Entwurf ist auch der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW). : Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW: „10 % aller in Deutschland verursachten CO2-Emissionen entfallen auf das Heizen in privaten Haushalten. Daher ist es wichtig, im WĂ€rmemarkt endlich die Weichen in Richtung Klimaschutz zu stellen. Leider blieb die Bundesregierung mit dem Beschluss des GebĂ€udeenergiegesetzes hinter ihren Möglichkeiten zurĂŒck. Obwohl es ein erklĂ€rtes Ziel des vom Bundeswirtschaftsministerium aufgelegten ‚Dialogprozesses Gas 2030‘ ist, Gase als langfristigen Bestandteil einer nachhaltigen Energieversorgung zu nutzen, vernachlĂ€ssigt das Gesetz erneuerbare und klimafreundliche gasbasierte Heizenergien. Man könnte deutlich ambitioniertere Ziele erreichen, wenn das Klimaschutzpotenzial CO2-armer und -neutraler Gase angemessen berĂŒcksichtigt wĂŒrde. Zudem setzt der Gesetzgeber die PrimĂ€renergiefaktoren fĂŒr Biogas entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse nach wie vor zu hoch an. Dies fĂŒhrt zu einer schlechteren Bewertung ihres Beitrags zum Klimaschutz. Auch der Einbau einer innovativen Gasheizung ist eine Energie-Effizienzmaßnahme.“
     
  • Dr. Simone Peter, PrĂ€sidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE): „Die Bundesregierung hat sich mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum GebĂ€udeenergiegesetz (GEG) vom Ziel eines klimaneutralen GebĂ€udebestandes bis 2050 verabschiedet. Das ist völlig unverstĂ€ndlich. Mit ihrer mutlosen Energie- und Klimapolitik schiebt die Regierung die Probleme weiterhin vor sich her, anstatt sie endlich anzupacken. Das im vorliegenden Gesetzentwurf skizzierte Ordnungsrecht wird keinen zusĂ€tzlichen Beitrag zum Klimaschutz im GebĂ€udesektor leisten. Der Regierung fehlt es nach wie vor an einer ĂŒbergreifenden Strategie zum Erreichen der Klimaziele im GebĂ€udesektor. Es braucht neben dem Bekenntnis zu einem klimaneutralen GebĂ€udebestand im Jahr 2050 endlich die Definition von verbindlichen Zwischenzielen in den Jahren 2030 und 2040.“ Insbesondere kritisiert Peter, dass die Auswirkungen der geplanten CO2-Bepreisung im GEG zunĂ€chst unberĂŒcksichtigt bleiben: „Mit der CO2-Bepreisung verĂ€ndern sich die wirtschaftlichen Randbedingungen fĂŒr Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Es ist daher unverstĂ€ndlich, warum die Bundesregierung erst im Jahr 2023 eine VerschĂ€rfung der energetischen Anforderungsniveaus ĂŒberprĂŒfen wird.“ Der BEE kritisiert auch die zahlreichen Ausnahmen fĂŒr das „eigentlich beschlossene Einbauverbot neuer Ölheizungen ab 2026“.
     
  • NaturgemĂ€ĂŸ anders sieht dies das Institut fĂŒr WĂ€rme und Oelheizung (IWO). Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen GebĂ€udeenergiegesetz wĂŒrden Betreibern von Ölheizungen ab 2026 massive Nachteile, wenn sie ihre Heizung erneuern wollen, weil der Einbau neuer Öl-Heizungen dann nur noch zugelassen sein soll, wenn auch erneuerbare Energien anteilig zur WĂ€rmeversorgung genutzt werden. FĂŒr Gas-Heizungen sind solche Auflagen nicht vorgesehen. IWO-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Adrian Willig: „Durch die geplanten Anforderungen wĂŒrden HauseigentĂŒmer mit Ölheizung in vielen lĂ€ndlichen Regionen bei der Heizungsmodernisierung kĂŒnftig einige Tausend Euro mehr bezahlen mĂŒssen als Hausbesitzer mit Gasanschluss. Dies ist eine massive Benachteiligung und fĂŒhrt zu noch weniger Sanierungen.“ Es sei zwar unstrittig sinnvoll, bei der Heizungsmodernisierung zunehmend auf hybride Systeme mit erneuerbaren Energien zu setzen, aber nicht jeder EigentĂŒmer kann sich das sofort leisten. „Statt die Einbindung erneuerbarer Energien im Modernisierungsfall per Gesetz zu erzwingen, sollte sie lieber weiterhin durch finanzielle Förderung attraktiv gemacht werden – und zwar auch fĂŒr Öl-Hybridheizungen“, so Willig.
     
  • Kai Warnecke, PrĂ€sident des EigentĂŒmerverbands Haus & Grund Deutschland, hat die beschlossene ZusammenfĂŒhrung energetischer Vorgaben fĂŒr WohngebĂ€ude begrĂŒĂŸt. „Das Nebeneinander unterschiedlicher Gesetze und Verordnungen hat mit dem GebĂ€udeenergiegesetz nun endlich ein Ende.“ Mit Blick auf den ebenfalls beschlossenen Emissionshandel fĂŒr den Verkehrs- und GebĂ€udesektor forderte er aber, die im GebĂ€udeenergiegesetz enthaltenen ordnungsrechtlichen Vorgaben schrittweise zu reduzieren. Die Bundesregierung habe entschieden, mit einem geringen CO2-Preis behutsam in den Emissionshandel einzusteigen, um den EigentĂŒmern die Umstellung auf eine CO2-freie WĂ€rmeversorgung zu erleichtern. „Das bedeutet aber auch, dass mit zunehmender Wirkung des CO2-Zertifikatepreises das Ordnungsrecht reduziert und in spĂ€testens zehn Jahren gĂ€nzlich wegfallen muss. Das Nebeneinander von einem CO2-Marktpreis und Ordnungsrecht macht ökologisch und ökonomisch keinen Sinn.“
     
  • Der Bundesverband GebĂ€udeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) kritisiert, dass der GEG-Entwurf, der zu bestimmten AnlĂ€ssen eine Pflicht zur Energieberatung vorsieht, „freie Energieberater diskriminiert“. JĂŒrgen Leppig, Bundesvorsitzender des GIH: „Bei grĂ¶ĂŸeren Sanierungen oder einem EigentĂŒmerwechsel ist eine Energieberatung eine Ă€ußerst sinnvolle Sache. Dass hier jedoch ausschließlich Berater der Verbraucherzentrale zum Zug kommen sollen, stellt aus unserer Sicht eine klare Wettbewerbsverzerrung dar. Von der Neufassung des GebĂ€udeenergiegesetzes hĂ€tten wir deutlich mehr erwartet – vor allem was Offenheit und Fairness angeht.“ Es sei nichts dagegen einzuwenden, wenn sich ein Hausbesitzer fĂŒr eine Beratung durch die Verbraucherzentrale entscheide, die ausschließliche Verpflichtung auf diesen Beraterkreis könne aber geradezu groteske ZĂŒge annehmen: „Man stelle sich vor, ein Hausbesitzer will massiv in die Zukunft seiner Immobilie investieren und dazu einen qualifizierten freien Berater mit ins Boot nehmen, der ihm empfohlen wurde oder mit dem er bereits erfolgreich zusammen gearbeitet hat. Da er damit aber den gesetzlichen Auflagen nicht GenĂŒge tut, darf er diesen nicht beauftragen, sondern muss sich erst an einen Berater der Verbraucherzentrale wenden.“ Leppig lobt ausdrĂŒcklich die zum Großteil durch Steuergelder finanzierten Energieberatungen der Verbraucherzentrale: „Wir freuen uns, wenn die fĂŒr sie tĂ€tigen Energieberater mit ihren niederschwellige Initialberatungen viele energetische Sanierungen anstoßen.“ Allerdings sind dort bundesweit gerade mal rund 500 Energieberater gelistet, die alle daneben noch ihr eigenes BĂŒro haben. EngpĂ€sse seien daher klar vorprogrammiert. Daher fordert Leppig, dass im GEG zusĂ€tzlich zu den Beratern der Verbraucherzentrale auch auf die ĂŒber 11.000 qualitĂ€tsgeprĂŒften Energieeffizienz-Experten verwiesen wird, die fĂŒr die Förderprogramme des Bundes zugelassen sind.
     
  • Auch der Verband Beratender Ingenieure (VBI) kritisiert die Regelung, wonach fĂŒr die verpflichtend vorgeschriebene Energieberatung bei Ein- und ZweifamilienhĂ€usern fĂŒr grĂ¶ĂŸere Sanierungen oder EigentĂŒmerwechsel ausschließlich Energieberater der Verbraucherzentrale beauftragt werden dĂŒrfen. „Das ist nicht nur gesetzlich verordnete Wettbewerbsverzerrung, sondern mit diesem Monopol sind auch EngpĂ€sse bei der Energieberatung geradezu vorprogrammiert“, sagt VBI-PrĂ€sident Jörg Thiele. Außerdem bleibe der GEG-Entwurf deutlich hinter dem auch wirtschaftlich gebotenen Anforderungsniveau zurĂŒck. „Aus VBI-Sicht ist eine VerschĂ€rfung der energetischen Anforderungen fĂŒr Neubauten, insbesondere aber bei Sanierungen im Bestand, um 30 bis 40 % vertretbar und zum Erreichen der Klimaschutzziele erforderlich.“
     
  • Holger Schwannecke, GeneralsekretĂ€r des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): „Besonders erfreulich [am GEG-Entwurf] ist, dass bei den NiedrigstenergiegebĂ€ude-Standards das 2016 festgelegte Niveau festgeschrieben wurde und damit Bauen bezahlbar bleibt. Äußerst enttĂ€uschend ist allerdings, dass auch dieser Gesetzentwurf keine EntbĂŒrokratisierung fĂŒr unsere Betriebe bringt. Statt das GebĂ€udeenergierecht und seine Anwendung zu vereinfachen, ist die Anzahl der Paragrafen noch gestiegen. Die sprachliche KomplexitĂ€t und die regelmĂ€ĂŸigen Verweise auf anzuwendende Normen machen das GebĂ€udeenergierecht kaum noch vermittel- und anwendbar. Nicht tragbar ist, dass die Verantwortung zur Regeleinhaltung auf die am Bau TĂ€tigen abgewĂ€lzt wird, obwohl diese nur einen eingeschrĂ€nkten und teils nur kostenpflichtig zu erwerbenden Zugang zu zahlreichen Normen haben, auf die das GEG Bezug nimmt. Da Gesetze frei zugĂ€nglich sein mĂŒssen, sollten auch Normen, auf die in Gesetzen verwiesen wird, frei zugĂ€nglich sein. Zudem sollten die beim Kauf eines WohngebĂ€udes sinnvollen BeratungsgesprĂ€che zum Energieausweis gerade auch durch die kompetenten GebĂ€udeenergieberater des Handwerks sowie alle hierfĂŒr qualifizierten Anbieter durchgefĂŒhrt werden. Einzelne Anbieter im Gesetz zu begĂŒnstigen, wird der Anbietervielfalt nicht gerecht.“
     
  • Der GEG-Entwurf steht aus Sicht des VDI im Widerspruch zum jĂŒngst beschlossenen Klimapaket der Bundesregierung. VDI-Direktor Ralph Appel. „Er enthĂ€lt keine verschĂ€rften Vorgaben hinsichtlich der Energieeffizienz fĂŒr Neubauten und fĂŒr die Sanierung von Bestandsbauten. Das verhindert Innovationen und trĂ€gt nicht zur Erreichung der Klimaziele bei.“ Bei einer Neubaurate von durchschnittlich 1 bis 2 %/a sei eine Sanierungsverpflichtung nahezu unvermeidlich, um die geplante CO2-Reduktion auch nur annĂ€hernd erreichen zu können. Außerdem kritisiert Appel: „Hinsichtlich der GebĂ€udeenergiebetrachtung zeigt der Gesetzentwurf keine in der Praxis umsetzbaren Wege zur Bilanzierung auf. Planer, Energieberater, AusfĂŒhrende und Bewohner mĂŒssen weiterhin mit Unklarheiten im Verfahren und zweifelhaften Ergebnissen leben.“ Zudem fehle im GEG-Entwurf die Verpflichtung einer regelmĂ€ĂŸigen ÜberprĂŒfung der tatsĂ€chlichen (PrimĂ€r)EnergieverbrĂ€uche. „Insbesondere komplexe Energiekonzepte beinhalten die Gefahr, aufgrund von Nutzerverhalten oder Fehlbedienungen deutlich mehr Energie zu verbrauchen, als das dem Bedarfswert entspricht. Hierbei kommt dem Monitoring eine entscheidende Bedeutung zu. Ein erkannter Mangel erfordert in diesen FĂ€llen Korrekturen“, so Appel.
     
  • Der Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, hat den GEG-Entwurf begrĂŒĂŸt. „Er schafft eine deutliche Erleichterung und Vereinfachung fĂŒr die Immobilienwirtschaft, weil damit das Nebeneinander mehrerer Regelwerke beendet wird“, so ZIA-PrĂ€sident Dr. Andreas Mattner. Insbesondere die Nicht-VerschĂ€rfung der EnEV 2016 sei richtig, weil mehr DĂ€mmung eher ökologische Nacheile mit sich gebracht hĂ€tte. Besonders positiv bewertet der ZIA die bessere Anrechnung von gebĂ€udenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien, eine stĂ€rkere BerĂŒcksichtigung von Biomethan und die StĂ€rkung des Quartiersansatzes. „Bei der Anrechenbarkeit erneuerbarer Energien wĂ€re allerdings mehr drin gewesen“, so Mattner. Es sei außerdem gut, dass die PrimĂ€renergiefaktoren fĂŒr Bauherren und EigentĂŒmer kĂŒnftig transparent im Gesetz geregelt sind. Mit der Angabe der CO2-Emission eines GebĂ€udes im Energieausweis werde zudem eine zentrale Forderung des ZIA erfĂŒllt.



    mit freundlicher UnterstĂŒtzung von GebĂ€ude Energie Berater